Hessens Abitur in freier Wildbahn
Quelle:
Aus der hessischen Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG)
http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/…
Datum: 1. Februar 2008
2. Elektronische Bereitstellung der schriftlichen Prüfungsaufgaben für die Schulen
Die Prüfungsaufgaben sowie die Lösungs- und Bewertungshinweise werden (einschließlich
der Ton-, Bild- und weiterer Zusatzdateien für die Fächer Musik, Kunst, Datenverarbeitung
sowie den Schwerpunkt Gestaltungs- und Medientechnik) elektronisch zum Download be-
reitgestellt. Der Download erfolgt durch die Schulleiterinnen und Schulleiter am Vortag der
Prüfung - für Prüfungen am Montag am vorangehenden Freitag - innerhalb eines bestimmten
Zeitfensters auf einem geschützten Server des Hessischen Schulverwaltungsnetzes. Weiter-
gehende Hinweise und Erläuterungen zur elektronischen Übermittlung erfolgen rechtzeitig
zum Schuljahresbeginn 2007/2008 über die zuständigen Staatlichen Schulämter.
3. Vorleistungen durch die Schulen
3.1 Die Schule stellt sicher, dass die gemäß §36 und Anlage 11 VOGO/BG sowie die unter
den fachspezifischen Regelungen im Einführungserlass angeführten Hilfsmittel bereit-
gestellt werden. Sie trägt Sorge für die entsprechende Ausstattung der Räume (z.B.
Computerraum).3.2 Die zu fertigenden Kopien, ggf. auch Tonträger und Farbdrucke werden in der benötig-
ten Anzahl vor Ort hergestellt und erforderliche Dateien und Programme auf den Rech-
nern bereitgestellt. Die Geheimhaltung der Aufgaben ist zu wahren. Entsprechend der
Zahl der Prüflinge in einer Prüfungsgruppe werden Kopien jeder Prüfungsaufgabe in
verschlossenen Umschlägen mit Angabe des Faches, der Prüfungsgruppe, der Num-
mer der Prüfungsaufgabe und des Namens der Lehrkraft sicher deponiert. Ein nur für
die Fachlehrkraft bestimmter Umschlag enthält jeweils ein Exemplar der Prüfungsauf-
gaben und die Lösungshinweise. Die Lehrkraft erhält diesen Umschlag am Morgen des
Prüfungstages. Regelungen zur vorzeitigen Öffnung von Prüfungsaufgaben gemäß §
35 (1) VOGO/BG bleiben hiervon unberührt.3.3 Die fachspezifischen Auswahlverfahren (Erlasse vom 20.02.2006, ABl. S. 187, für die
allgemeinbildenden Fächer sowie vom 15.07.2005, ABl. S. 593, für die berufsbezoge-
nen Fächer des beruflichen Gymnasiums) sind zu beachten. Die Vorauswahl durch die
Lehrkräfte findet am Prüfungstag ab 7.00 Uhr (im Bedarfsfall auch früher am gleichen
Tag) statt. Steht die Prüferin/der Prüfer am Prüfungstag aus gesundheitlichen Gründen
nicht zur Verfügung, so entscheidet der Prüfungsausschuss, ob eine einzelne Fachkol-
legin / ein einzelner Fachkollege oder eine Gruppe von Fachkolleginnen und -kollegen
die Auswahlentscheidung trifft. Abituraufgaben, die eine besondere Ausstattung der
Schule erfordern, kann diese nur dann auswählen, wenn die entsprechenden Voraus-
setzungen an der Schule vorhanden sind. Alle nicht ausgewählten Prüfungsaufgaben
sind nach der Auswahl der Schulleiterin / dem Schulleiter zu übergeben und bis zum
Abschluss der gesamten Abiturprüfung unter Verschluss zu halten. Die Vorauswahl ist
in der Niederschrift festzuhalten. Die ausgewählten Prüfungsaufgaben sind vor der
Aushändigung an die Prüflinge auf ihre Vollständigkeit hin zu kontrollieren.3.4 Gravierende, die Prüfung beeinträchtigende Unregelmäßigkeiten vor Beginn der schrift-
lichen Prüfung sind in der Niederschrift festzuhalten und von der Schulleiterin oder dem
Schulleiter sofort an die zuständige schulfachliche Dezernentin oder den zuständigen
schulfachlichen Dezernenten des jeweiligen Staatlichen Schulamtes zu melden. Diese
oder dieser informiert umgehend das zuständige Referat des Kultusministeriums. Die
Schulleiterinnen und Schulleiter, die zuständigen Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichts-
beamten der Staatlichen Schulämter sowie des Kultusministeriums sind an den Prü-
fungstagen ab 07.00 Uhr erreichbar.3.5 Die Schulen überprüfen ihre E-Mail-Accounts bis 8.30 Uhr am jeweiligen Prüfungstag
auf Nachrichten vom zuständigen Staatlichen Schulamt oder vom Hessischen Kultus-
ministerium.
Dazu möchte man am liebsten nichts mehr sagen.
Vielleicht gibt der hessische Staat so seinen Schülern einen Weg die Abiturprüfungen auch schon am Tag vorher zu erhalten?..
Ich bin einfach nur gespannt, wie viele Fälle irgendwann nachher vielleicht aufgedeckt werden, in denen Schüler ihre Prüfungen “früher als geplant” ( :wink: ) erhielten… Aber gerade in chaotischen Schulnetzen, wird man leicht einen Weg finden, den Schulleiter beim Prüfungsabholen zu belauschen. Und wer sich nicht dumm anstellt, weil er von der Materie nichts versteht, bleibt unerkannt.
Bier
P.S.: Wer die Prüfungen schon früher bekommt, kann mir gerne mal eine email schreiben ;)


